Hochwasserschutz Förderung Heidelberg

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Einbruchsicherungen Buchfink Freitag, 22. Juli 2022 von Einbruchsicherungen Buchfink

Hochwasserschutz Förderung Heidelberg

Die neue Hochwasserschutz-Förderung der Stadt Heidelberg wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2022 beschlossen und soll bereits zum 01.08.2022 in Kraft treten. Die offizielle Website zu den Beschlüssen ist noch im Aufbau, es gibt jedoch den Bereits veröffentlichten Endbericht der Sitzung. Wir haben hier alle Informationen für Sie in Kürze aufbereitet und zusammengestellt. Wir verweisen dabei auch auf den Link unter dem Sie sich die Dokumente selbst herunterladen können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird zum einen die Vor-Ort-Beratung durch durch fachkundiges Personal* sowie die Implementierung verschiedener Hochwasserschutzsysteme, wie zum Beispiel mobile Wasserschutzmodule (z.B. Dammbalkensysteme) und festinstallierte Wasserschutzmodule (z.B. Flutschutztüren).

Wer bekommt die Förderung?

Alle Grundstückseigentümer, die einer ausreichenden Gefährdung ausgesetzt sind und eine förderfähige Beratung erhalten haben sind förderberechtigt. Die Details der Anlage 01 zu den Formalien und Fristen sind dabei jedoch zu berücksichtigen.

Wie viel Zuschuss kann ich erhalten?

Die maximale Höhe der Zuschüsse ist in erster Linie in 2 Kostenblöcke unterteilt - die Beratungskosten & die Kosten der Schutzmaßnahmen. Die Beratungskosten werden mit bis zu maximal 500€ gefördert. Die Wasserschutzmaßnahmen (§ 8 bis 16) werden jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 500€ gefördert.

Die Gesamtsumme liegt nach dem aktuellen Entwurf der Anlage 01 - Förderprogramm Starkregen und Hochwasserschutz (zur Drucksache 0216/2022/BV) zwischen 1.000 und 5.000 €. Je nachdem, wie Sie die Förderungen der einzelnen Wasserschutzmaßnahmen (§ 8 bis 16) kombinieren. Dabei ist aber zu beachten, dass nur solche Wasserschutzmaßnahmen (§ 8 bis 16) gefördert werden können, die zuvor in der Vor-Ort-Beratung empfohlen wurden.

Infos - woher?

Sämtliche Informationen haben wir dem Gremieninformationssystem für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg entnommen. Sie können auf das jeweilige PDF (Bilder unten) klicken um das entsprechende Dokument herunterzuladen.

* Als fachkundiges Personal gelten sach- und fachkundige Büros die entweder auf der Internetseite des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) e.V. (hochwasser-pass.com) geführt werden oder eine Standardreferenz der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Rahmen des „Kommunalen Starkregenrisikomanagements“ erworben haben (§ 6 Fördervoraussetzungen: Anlage 01 - Förderprogramm Starkregen und Hochwasserschutz - zur Drucksache 0216/2022/BV).

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Auskünfte dieser Seite auf erst kürzlich veröffentlichten Beschlussvorlagen und Anlagen der offiziellen Vertreter beruhen. Die beschriebenen Maßnahmen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Seite noch nicht einmal in Kraft getreten. Alle Angaben sind zwar gewissenhaft aus den offiziellen Publikationen herausgearbeitet, jedoch ohne Gewähr.

Ist Ihre Frage nicht beantwortet?

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